Kursreglement

Der Vorstand erlässt gestützt auf die am 13.11.1999 genehmigten Statuten, folgendes Reglement:

       

Geltungsbereich: Dieses Reglement regelt die Durchführung von Reitkursen im KRV-Bolligen. 
Kurse: Die Kurse sind dem durchschnittlichen Ausbildungsgrad von Pferd und Reiter:in angepasst. 
Ausschreibungen:

Die Kurse werden auf www.krv-bolligen.ch ausgeschrieben. Die Anzahl Teilnehmer pro Kurs ist beschränkt.

Teilnahmeberechtigung:

Offen für Aktiv- Frei- und Ehrenmitglieder, Junior:innen und Probemitglieder. Offen für Passivmitglieder oder Externe wenn in der Ausschreibung erwähnt.

Anmeldungen welche nach Anmeldeschluss eintreffen, können nur berücksichtigt werden, wenn die max. Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.

Bei zu vielen Anmeldungen wird wie folgt selektioniert:

1. Eingang der Anmeldungen

2. ist das Kursgeld bezahlt

3. 2. Pferd wird zurückgestellt 

Kurskosten: Siehe aktuelle Preisliste, welche an der jährlichen HV von den Mitgliedern genehmigt wird. 
Gruppeneinteilung: Die Gruppen werden vom Kursleiter und einem Vorstandsmitglied anhand der Ausschreibung und des Ausbildungsstandes der Paare eingeteilt. (Die Wünsche der Teilnehmer werden wenn möglich berücksichtigt). 
Kosten / Reduktion:

Die Kurskosten sind mit der Anmeldung auf das PC-Konto 30-17152-2 lautend auf KRV Bolligen zu überweisen. Ansonsten besteht keine Berechtigung den Kurs zu besuchen.

Das Kursgeld wird ganz oder teilweise zurückerstattet wenn:

  • Der Kurs nicht durchgeführt wird
  • Ein/e Reiter:in oder Pferd aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann. Über die Reduktion des Kursgeldes entscheidet der Vorstand. 
Reiterwechsel

Ist ein/e Kursteilnehmer:in vereinzelt verhindert, darf ein anderes Vereinsmitglied an seiner/ihrer Stelle mitreiten. Der Ausbildungsgrad des/r Ersatzreiter:in muss dem Kursniveau entsprechen und darf die bestehende Gruppe nicht stören. Ist der Mitgliedschaftsstatus des/r Ersatzreiter:in nicht derselbe wie derjenige des/r angemeldeten Kursteilnehmer:in, wird die Kurskostendifferenz verrechnet.

Inkrafttreten: Das Reglement tritt am Tag nach der Genehmigung durch den Vorstand in Kraft.

 

Beraten und angenommen durch den Vorstand des KRV Bolligen am 4. Juni 2025.